Rechtsanwälte müssen ihre Leistungen nach den Regeln des RVG abrechnen.
Das RVG unterscheidet weiter, in welchem Rechtsgebiet der Anwalt für den Mandanten tätig ist. Die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren in Straf- oder Ordnungswidrigkeitensachen folgt gänzlich anderen Regeln als in Zivilsachen ...
Geldmangel soll Sie nicht daran hindern, Ihr Recht vor Gericht zu erstreiten. Die Prozesskostenhilfe bietet deshalb Personen mit niedrigem Einkommen finanzielle Unterstützung, um vor Gericht ihr Recht durchzusetzen oder sich gegenüber vermeintlichen Forderungen eines anderen zu verteidigen. Für außergerichtliche Rechtshilfe kann dagegen Beratungshilfe beantragt werden. ...
Sehen Sie sich aufgrund Ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage, die Kosten für rechtliche Hilfe zu tragen, haben Sie eventuell Anspruch auf Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG). Beratungshilfe ist Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Sie besteht in Beratung und, falls erforderlich, in außergerichtlicher Vertretung, also beispielsweise Schreiben an den Gegner oder mündliche Verhandlungen mit diesem. ...
Der Pflichtverteidiger wird von der Staatskasse bezahlt und erhält reduzierte Gebühren. Pflichtverteidiger können mit dem Mandanten eine zusätzliche Vergütung vereinbaren; übersteigt diese allerdings die daneben von der Staatskasse ebenfalls zu zahlenden Pflichtverteidigergebühren, ist sie anzurechnen. Im Falle einer Verurteilung werden dem Angeklagten in der Regel die Verfahrenskosten auferlegt; die Staatskasse fordert die verauslagten Pflichtverteidigergebühren dann von dem Verurteilten zurück. ...
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