Im Bereich des Internetrecht berate und vertrete ich Privatpersonen sowie Firmen im Bereich des Urheber,- Markenrechts, sowie im Bereich des unerlaubten Wettbewerbs. Zudem fasse ich unter diesem Begriff
die Erstellung von rechtssicheren Internetseiten für den kommerziellen Gebrauch besonders von
Internetshops sowie Ebay-Verkaufsshops. Hierbei erstreckt sich meine Tätigkeit auf die rechtliche Beratung,
als auch auf die Erstellung von
Hauptsächlicher Tätigkeitsbereich ist die Bearbeitung von Abmahnungen im Bereich des illegalen Downloads im Bereich des Filesharings. Aber auch Abmahnungen und Beratungen in folgenden Fällen:
Voraussetzung einer erfolgreichen Verteidigung sind zwei Punkte:
1. Es ist dringend anzuraten, so früh als möglich Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen, der spezialisiert ist auf Strafverteidigungen. Auf diese Art und Weise kann vermieden werden, dass Fehler gemacht werden, die später oft kaum mehr auszumerzen sind.
2. Der Betroffene sollte auf jeden Fall vermeiden, sich selbständig und ohne anwaltliche Rücksprache gegenüber der Polizei zu äußern, da eine derartig frühzeitige Aussage zwar im Moment das Gewissen erleichtern mag, im späteren Verfahrensverlauf aber womöglich bereut werden und einen nicht mehr wieder gutzumachenden Fehler bedeuten kann.
MEIN TIPP IST: GRUNDSÄTZLICH KEINE AUSSAGE BEI DER POLIZEI ZU MACHEN, SONDERN, WENN ÜBERHAUPT, ERST IN EINEM SPÄTEREN VERFAHRENSSTADIUM DURCH EINEN ANWALT MACHEN ZU LASSEN.
Ich bin auf allen Gebieten des Strafrechts spezialisiert. Meine Strategie ist Kompetenz, Schnelligkeit, Flexibilität, Erreichbarkeit und Vernetzung.
Schwerpunkte sind die Strafverteidigung im Allgemeinen Strafrecht (z.B.: Körperverletzung, Betrug, Diebstahl, Raub ua.), im Jugendstrafrecht und im Betäubungsmittelstrafrecht. Ich vertrete Sie auch als Pflichtverteidiger vor allen Gerichten – deutschlandweit. Im Rechtsmittelverfahren wie Berufung oder Revision stehe ich an Ihrer Seite. Sollten Sie sich in Untersuchungshaft befinden, werde ich Sie umgehend besuchen, um mit Ihnen zusammen, schnellst möglich Ihre Freilassung zu erwirken. Das strafrechtliche Mandat umfasst aber nicht nur die Verteidigung des Beschuldigten bzw. angeklagten Mandanten, sondern auch die Nebenklagevertretung. Das Opfer einer Straftat - die nebenklageberechtigte Person - bedarf der anwaltlichen Unterstützung, um über seine Zeugenstellung hinaus aktiv seine Prozessrechte im Strafverfahren ausüben zu können.
Strafanzeige, Durchsuchung, Festnahme, Untersuchungshaft, Strafbefehl, Anklageschrift, Ermittlungsverfahren – sieht sich der Bürger mit dem Strafrecht konfrontiert, überwiegt in aller Regel die Hilflosigkeit. Das Strafrecht ist für den Beschuldigten schwer zu durchschauen, der Kontakt mit Polizei und Staatsanwaltschaft schüchtert ein, die Sprache der Juristen ist unverständlich. Häufig kennt der Beschuldigte seine Rechte nicht, und wenn er sie kennt, weiß er oft nicht, wie er diese Rechte gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht effektiv durchsetzen kann.
Der Strafverteidiger hat die Aufgabe, dem Betroffenen in dieser Situation zur Seite zu stehen. Er muss die Rechte des Beschuldigten auf „Augenhöhe“ mit der Staatsanwaltschaft und dem Richter wahrnehmen und durchsetzen, den Beschuldigten schützen und ihm helfen, gemeinsam mit ihm eine Verteidigungsstrategie zu entwerfen. Dazu gehört, dem Beschuldigten den Ablauf des strafrechtlichen Verfahrens genau zu erläutern und ihn gegebenenfalls auf die Hauptverhandlung vorzubereiten.
In seiner Kontrollfunktion überwacht der Strafverteidiger das Strafverfahren und achtet auf die Rechtmäßigkeit. Sieht er die Rechte seines Mandanten verletzt, kann er aus eigenem Recht Berufung oder Revision einlegen.
Die Aufklärungsfunktion des Strafverteidigers besteht darin, den Sachverhalt auch zugunsten des Beschuldigten aufzuklären, die entlastenden Tatsachen und die für den Beschuldigten sprechenden Umstände zu ermitteln und im Strafverfahren vorzutragen. In diesen Funktionen ist der Strafverteidiger streng parteilich. Engagierte Strafverteidigung orientiert sich immer allein an den Interessen des Mandanten. Sie hilft Nachteile zu vermeiden!
Ehescheidung
Wenn Sie heiraten oder sich scheiden lassen wollen, ändert sich auch Ihr Rechtsverhältnis untereinander.
Gleiches gilt, wenn jemand geboren wird oder stirbt.
Zu meiner gestaltenden Beratung gehört die private Vermögensvorsorge. Dazu zählt die Gestaltung von Verträgen vor Eheschließung, bei Trennung oder Scheidung ebenso wie das Erarbeiten testamentarischer Verfügungen.
Ich weiß, dass je nach Einzelfall gesellschafts- und steuerrechtliche, aber auch immobilienrechtliche Erwägungen für Sie wichtig sind. Ich biete Ihnen die Schnittstelle zur Bewertung von Immobilienvermögen, damit Sie eine solide Verhandlungsgrundlage z.B. bei Vermögensauseinandersetzungen erhalten.
Sollten Sie nicht vorgesorgt haben, benötigen Sie gerade im Fall der Trennung eine „Erste-Hilfe-Beratung“: Wieviel Unterhalt steht meinen Kindern und mir zu? Kann ich bereits jetzt Vermögenspositionen sichern? Wem steht die Wohnung zu? und viele Fragen mehr. Ich helfe bei Ihrer Trennung und Scheidung hinsichtlich aller sich daraus ergebenden persönlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen: Diese betreffen die Bereiche eheliches Güterrecht und Zugewinn, Unterhalt für Kinder und den Ehegatten, Rente, Sorgerecht und Umgangsrecht für die Kinder.
Selbstverständlich vertreten wir Sie vor Gericht.
Umgangsrecht
Folgende Personen haben ein Umgangsrecht:
Der Gesetzgeber hat zur Häufigkeit der Besuche keine Richtlinie geben wollen. Wie oft Sie also Ihr Kind sehen dürfen, müssen Sie mit dem anderen Elternteil absprechen und gemeinsam eine für Ihren Fall passende Regelung finden.
In der Regel wird ein Umgangsrecht alle 14 Tage von Freitagnachmittag bis Sonntagabend gewährt, sowie einen Tag der hohen Feiertage (Ostern, Weihnachten) und unter Umständen einen Teil der Schulferien.
Bei jüngeren Kindern (bis Grundschulalter) muss nicht unbedingt eine Übernachtung oder ein längerer Ferienbesuch gewährt werden.
Wichtig ist für das Kind, dass die Besuche regelmäßig stattfinden und das Kind weiß, wann es den anderen Elternteil wieder sieht. Ein periodischer Umgang von jeweils kurzer Dauer ist gegenüber längeren zusammenhängenden Aufenthalten grundsätzlich die bessere Lösung. Berücksichtigen Sie auch das andere Zeitempfinden des Kindes.
Entscheidend ist letztlich, wie die bisherigen Besuche organisiert waren und geklappt haben.
Ich helfe Ihnen, Ihr Umgangsrecht außergerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen oder bei Kindeswohlgefährdung einzuschränken.
Sorgerecht
Mit dem Sorgerecht sind alle Rechten und Pflichten der Eltern gegenüber ihren Kindern gemeint. Der Begriff umfasst sowohl die Sorge, d.h. das "Sich - kümmern", um das Wohl des Kindes selbst, als auch um das Vermögen des Kindes. Sorgerecht heißt also einfach: Wer muss und darf Entscheidungen über das Leben und das Vermögen des Kindes treffen? Wer trägt die Verantwortung?
Ich helfe Ihnen das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind zu erstreiten, sei es für eheliche oder nichteheliche Kinder. Zudem unterstütze ich Sie in gerichtlichen Verfahren, um das Sorgerecht einem Elternteile abzuerkennen.
Nach dem neuen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2010 (1BvR 420/09; Link siehe unten) können ledige Väter nun das Sorgerecht auch unabhängig von der Zustimmung der Mutter erhalten - auch in Altfällen.
Unterhalt
Zu unterscheiden ist hierbei zum einen Unterhalt für Kinder und zum anderen Unterhalt für den Ehepartner, hierbei speziell zwischen Trennungsunterhalt, Nachscheidungsunterhalt und Betreuungsunterhalt.
Kindesunterhalt
Einen Unterhaltsanspruch hat grundsätzlich jedes minderjährige Kind - unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht.
Auch volljährige Kinder haben einen Unterhaltsanspruch, wenn sie noch zu Hause bei einem Elternteil wohnen und noch in die Schule gehen. Selbst wenn sie ausgezogen sind haben Sie einen Unterhaltsanspruch bis zum Abschluss der Berufsausbildung oder Studiums.
Ich übernehme die Verteidigung sämtlicher Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeldsachen).
Bei drohenden Fahrverboten sollten sie sich rechtzeitig bei mir melden. In sehr vielen Fällen kann ich das Fahrverbot beseitigen!
Bei der Fahrerlaubnisentziehung muss der Führerschein wieder ganz neu beantragt werden. Eventuell muss die Eignung durch ein medizinisch/psychologisches Gutachten (MPU) nachgewiesen werden. Hierbei können der Führerscheinstelle jedoch vielfältige Fehler unterlaufen. Eine Überprüfung der Führerscheinentziehung oder der Anordnung eines MPU-Gutachten sollte daher immer erfolgen.
Im Bereich des Verkehrszivilrechts berate und vertrete ich meine Mandanten bei Sach- oder Personenschäden, die sich durch Straßenverkehrsunfälle ergeben Aufseiten der Versicherer sitzen Sachbearbeiter, die sich in ihrem täglichen Geschäft bestens auskennen. Diese arbeiten natürlich nicht für Sie, sondern für ihren Arbeitgeber, den Versicherer. Ein Anwalt ist daher in der Regel für Sie finanziell vorteilhaft - oder wissen sie z.B. welches Schmerzensgeld Ihnen zusteht, was ein Haushaltsführungsschaden ist, ob die Mithaftungsquote, die Ihnen der Versicherer anrechnen will richtig ist, bei welcher Schadenshöhe Sie einen Sachverständigen beauftragen können oder ob Sie den Gutachter der Versicherung akzeptieren müssen und was die Gefährdungshaftung bzw. verschuldensunabhängiges Schmerzensgeld ist ? Ein Anwalt hat hier den Überblick und berät Sie objektiv; er vertritt Ihre Interessen ! In der Praxis ist zu beobachten, dass die Versicherung des Schädigers selten als "Gegner" angesehen wird, der natürlich seine Interessen wahren will.
Die gegnerische Versicherung muss zudem bei einem unverschuldeten Unfall die Kosten Ihres Rechtsanwaltes übernehmen. Bei einer Mithaftung in dem Verhältnis, in dem sie zum Ausgleich des Schadens verpflichtet ist. Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung für Verkehrsrecht abgeschlossen haben, ist die Gebührenfrage für Sie auch uninteressant.
Grundsätzlich sind Sie bei mir richtig, wenn Sie allgemein zivilrechtliche Probleme in den hier aufgeführten Rechtsgebieten haben. Gerne können Sie mich natürlich auch andere Probleme und Problemstellungen im Rahmen einer Anfrage stellen. Ich werde Sie dann darüber informieren, ob ich Sie in dieser Angelegenheit kompetent unterstützen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, kann ich Ihnen selbstverständlich auch einen kompetenten Kollegen empfehlen, der Sie unterstützen kann.
Tätigkeitsschwerpunkte sind unter anderem auch:
Eine kurze Anfrage, ob die Angelegenheit von mir übernommen werden kann ist völlig kostenlos und kann jederzeit, auch mittels des Kontaktformular, erfolgen.
Das Arbeitsrecht umfasst zunächst das sog. kollektive Arbeitsrecht und in diesem Zusammenhang insbesondere das Betriebsverfassungsrecht, d.h. die Beteiligung der Organe der Betriebsverfassung wie der Verbände (Gewerkschaften, Arbeitgebervereinigungen), des Betriebsrates, des Gesamtbetriebsrates, der Auszubildendenvertretung. Ferner beinhaltet das Arbeitsrecht das sog. Individual-Arbeitsrecht, welches den Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet und die Beziehungen der einzelnen Arbeitnehmer zum jeweiligen Arbeitgeber regelt. Oftmals besteht natürlich auch ein Bezug zu kollektivrechtlichen Regelungen, etwa bei der Anwendung von Tarifverträgen.
Ich berate und vertrete Firmen, aber auch Privatpersonen, bereits bei der Anbahnung und Begründung von Arbeitsrechtsverhältnissen. Dadurch kann im Vorfeld rechtliche Klarheit zwischen den Vertragspartnern und ein verbindlicher Vertrag geschaffen werden, der gegenseitige Rechte und Pflichten gleichermaßen zugeschnitten auf den jeweiligen Einzelfall regelt. Meine Erfahrungen zeigen, dass bereits an dieser Stelle späteren streitigen Auseinandersetzungen wirksam vorgebeugt werden kann.
In der Mehrzahl der Fälle liegt jedoch bereits eine Störung des Arbeitsverhältnisses vor. Hier lege ich ein besonderes Augenmerk auf das Ausloten und Nutzen von Möglichkeiten der außergerichtlichen Einigung, da es sich insbesondere beim Arbeitsrecht um ein die persönliche Lebensführung jedes Einzelnen elementar betreffendes Rechtsgebiet handelt und insbesondere dem Verlust des Arbeitsplatzes oft eine soziale Schlechterstellung folgt. Dennoch lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung meist nicht vermeiden. Das gilt vor allem, wenn Forderungen trotz Mahnungen nicht ausgeglichen werden, eine Verständigung wegen verhärteter Fronten wesentlich erschwert ist oder eine Kündigung ausgesprochen wurde.
Da hinsichtlich der Geltendmachung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen häufig recht kurze Fristen laufen, etwa die 3-wöchige Klagefrist gegen eine schriftliche Kündigung oder Verfallsfristen für Zahlungsansprüche, ist zügiges Handeln unbedingt erforderlich. Ich werde laufende Ansprüche umfassend prüfen und diese fristwahrend geltend machen.
Ich berate und vertrete Sie zum Beispiel zu nachfolgenden Schwerpunkten:
Die häufigsten Fragen aus dem Bereich Arbeitsrecht:
Das Erbrecht (§§ 1922 bis 2385 BGB) regelt u.a. die Fragen, wem das Vermögen einer Person nach ihrem Tode zufällt, was damit zu geschehen hat und wer für die Nachlassverbindlichkeiten haftet. Der Erblasser kann in den vom Gesetz vorgesehenen Formen (Testament oder Erbvertrag) grundsätzlich nach seinem Belieben über sein Vermögen verfügen. Er hat die Möglichkeit, ein Testament in notarieller oder privatschriftlicher Form zu errichten. Andernfalls tritt die gesetzliche Erbfolge ein.
Für Ehepartner und gleichgeschlechtlich eingetragene Lebenspartner bietet sich hierfür das sogenannte Berliner Testament an. Im Regelfall setzen sich die Ehepartner im Berliner Testament (gemeinschaftliches Testament gem. §§ 2265, 2269 BGB) wechselseitig zu Alleinerben ein und nach dem Tod des Längerlebenden die gemeinsamen Kinder als Schlusserben. Der überlebende Ehegatte erhält dann erst einmal das Vermögen uneingeschränkt und kann so z. B. über die Immobilie im Nachlass alleine entscheiden.
Gerade auch sogenannte Patchwork-Familien sollten sich über mögliche testamentarische Lösungen beraten lassen. So können u. a. auch durch Bestimmungen hinsichtlich der Bindungswirkung wesentliche Weichen gestellt werden. Auch ein Berliner Testament sollte nicht ohne Beratung über die erbschaftssteuerlichen und tatsächlichen Konsequenzen errichtet werden.
Der Anwalt kann nicht die Entscheidung abnehmen, zur richtigen Zeit das richtige Testament zu schreiben oder aber auch eine angezeigte Vermögensübertragung vorzunehmen und damit noch steuerrechtlich günstige Lösungen zu finden und somit auch Streit, Prozesskosten und hohe Erbschaftssteuern zu vermeiden. Der Anwalt kann aber Sie und Ihre Familie beraten und zu einer Lösung führen, mit welcher die Erben den oft mit großen Mühen erarbeiteten Vermögensstand langfristig auch für die folgenden Generationen erhalten können.
Auch für den Fall, dass nicht oder nur unzureichend vorgesorgt wurde, lässt sich oft durch anwaltliche Vermittlung weiterer Schaden begrenzen und eine Auseinandersetzung am Nachlass herbeiführen.
Ich berate und vertrete Sie zum Beispiel zu nachfolgenden Schwerpunkten:
Ich kläre Sie umfangreich über die Testaments- und Erbvertragsgestaltung auf. Dies umfasst die Formerfordernisse sowie die vielfältigen inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Ich unterstütze Sie bei der Errichtung einer Verfügung von Todes wegen, die auf Ihre persönliche, familiäre und finanzielle Lebenssituation optimal abgestimmt ist. Neben der Erbenermittlung ergeben sich bei der Nachlasspflegschaft und bei der Testamentsvollstreckung klassische anwaltliche Betätigungsfelder. Im Rahmen des Mandats, dessen Kosten in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen werden, lote ich die Ihnen zustehenden Ansprüche aus und empfehle Ihnen eine an den Erfolgschancen und am Kostenrisiko ausgerichtete Vorgehensweise. Ich biete Ihnen somit eine verbindliche und kalkulierbare Entscheidungsgrundlage.
Privates Baurecht
Im Rahmen eines Bauvorhabens kommt es häufig zu komplexen Geflechten von vertraglichen Beziehungen.
Die stets im Mittelpunkt stehende Vertragsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer hat hierbei entscheidenden Einfluss auf die anderen Rechtsverhältnisse.
Der Bauvertrag bietet in den meisten Fällen erst die Grundlage für alle weiteren Vertragsbeziehungen, die sich regelmäßig auch inhaltlich nach ihm richten müssen. Beide Hauptbeteiligte, Bauherr und Bauunternehmer, beauftragen häufig bereits vor Beginn der Baumaßnahme Fachleute und Ratgeber, auch Gehilfen, Lieferanten und Kunden, die die bestehenden Risiken möglichst minimieren sollen, um die Erstellung des Bauwerkes fachgerecht zu ermöglichen beziehungsweise effektiv zu gestalten. Da sich aus einem Baugeschehen vielfältige Besonderheiten ergeben, sind vom Gesetzgeber spezielle Rechtsnormen geschaffen worden, die diesen Besonderheiten Rechnung tragen, z.B. Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Ich berate und vertrete Sie zum Beispiel zu folgenden Schwerpunkten
Neben der Durchsetzung von werkvertraglichen Ansprüchen ergeben sich bei der Prüfung von Bauverträgen und Architektenverträgen klassische Beratungsfelder. Im Rahmen der Erstberatung lote ich die Ihnen zustehenden Ansprüche aus und spreche Ihnen eine an den Erfolgsaussichten und am Kostenrisiko ausgerichtete Empfehlung für Ihr weiteres Vorgehen aus.
Im Rahmen des Mietrechts beschäftige ich mich mit sämtlichen Problemen, die während eines Mietverhältnisses auftreten können. Ich entwerfe für Vermieter Mietverträge, Nachtrags- oder Aufhebungsvereinbarungen, fertige Kündigungs- und Mieterhöhungsschreiben an und setzen diese gerichtlich durch. Ich berate Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen, Mietzinsansprüchen und Mieterhöhungen. Ich bin sowohl für Vermieter als auch für Mieter tätig. Durch die parallele Vertretung von Vermietern und Mietern wird insbesondere der Blick geschärft, was aus Sicht der jeweiligen Partei möglich und durchsetzbar ist. Hierbei unterscheidet man zwischen Wohnraum- und Gewerberaummietrecht.
Im Gewerblichen Mietrecht berate und vertrete ich Sie zum Beispiel zu folgenden Schwerpunkten
Allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht ist ein umfassendes Rechtsgebiet, mit dem jeder von uns - sei es als Bürger oder als Vertreter einer Firma - konfrontiert wird. Denken Sie nur an Streitigkeiten beim Kauf eines Pkw´s oder bei der Geltendmachung von Mängeln. Aber auch Fragen des Nachbarschaftsrechts, des Schadensersatzes und der ungerechtfertigten Bereicherung fallen in das Sachgebiet des allgemeinen Zivilrechts.
Selbst spezielle Bereiche wie das Verkehrsrecht, das Baurecht, das Mietrecht, das Arbeitsrecht u. a. sind mit ihren Grundsätzen im allgemeinen Zivilrecht verankert. Aus diesem Grund muss in der Beratung der Sachverhalt detailliert aufgeklärt werden, um Ihr Problem direkt dem Rechtsgebiet zuzuordnen. Erst dann können Chancen und Risiken hinsichtlich des von Ihnen angestrebten Erfolges erörtert werden.
Das Sozialrecht ist Teil des öffentlichen Rechts. Es ist in 12 Sozialgesetzbüchern geregelt. Das den meisten von Ihnen bekannte ALG II, oder auch Hartz IV genannt, finden Sie im Sozialgesetzbuch II. Das Sozialrecht gliedert sich in seiner Funktion in 3 Bereiche:
Im Nachfolgenden stelle ich Ihnen die Gliederung des Sozialgesetzbuches (SGB) mit den Büchern I bis XII vor, so dass Sie schon daran den Umfang der Tätigkeitsbereiche im Sozialrecht meiner Kanzlei erkennen können.
Versichern lassen kann man sich heute gegen fast alles. Doch welche rechtlichen Konsequenzen hat der abgeschlossene Versicherungsvertrag im Ernstfall? Das Versicherungsrecht als Teil des bürgerlichen Rechts regelt die Beziehungen zwischen Privaten und Versicherungsunternehmen. Fragen Sie mich, um Rechtssicherheit zu erlangen.
Bürozeiten
Montag bis Donnerstag
von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
und 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Hopp & Dreydorff
Flinkenberg 27
16303 Schwedt /Oder
Charles Dreydorff
Telefon: 03332 338348
Telefax: 03332 338349
kanzlei@ra-dreydorff.de
Dagmar Hopp
Telefon: 03332 512345
Telefax: 03332 512344
RAin.hopp@swschwedt.de